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Transport von Farbe
Einige Arten von Farben fallen unter die ADR-Gefahrgutverordnung. Das bedeutet, dass sie als Gefahrstoff gilt und der Transport bestimmten Anforderungen entsprechen muss. In der Regel ist auf dem Farbtopf angegeben, zu welcher Gefahrenklasse die Farbe gehört. Die Farbe kann eine der folgenden UN-Nummern haben: UN 1263, UN 3066, UN 3469 oder UN 3470.
Der Transport von Farben ist nicht immer ganz einfach. Die Verwendung von gefährlichen Stoffen und die Beschränkungen für den Transport von Farben und Lacken sind in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt. Dieser Artikel bietet einen Überblick.
Der Transport von Farbe scheint je nach Art der Farbe gefährlich zu sein oder nicht. Es ist wichtig, welche Klassifizierung vorgenommen wird, da unterschiedliche Gesetze und Vorschriften gelten. Es gibt drei Arten:
- Farben auf Bleipigmentbasis (seit 1982 nicht mehr verwendet)
- Färben mit organischen Lösungsmitteln
aber keine brennbaren Lösungsmittel
- Farben, die brennbare Lösungsmittel enthalten
Der Transport dieser Farben unterliegt den Anforderungen von ADR, RID und CLP. Vorschriften im Zusammenhang mit dem Straßen- und Schienentransport (ADR), dem Binnenschiffs- und Seetransport (RID, z.B. in RoRo-Kühlcontainern) und der EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP).
Die CLP-Verordnung legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für den Transport gefährlicher Güter fest. Dies gilt auch für Farben. Das Europäische Parlament hat im Dezember 2014 einen Artikel veröffentlicht, der besagt, dass nur Produkte, die mit einem "Gefahrensymbol" gekennzeichnet sind. Eine Nummer und ein Gefahrenname können mit den jeweiligen ADR-, RID- oder CLP-Einstufungen verknüpft werden.
Farbe mag als Gefahrgut eingestuft sein, aber das bedeutet nicht, dass alles als solches transportiert werden muss. Wenn Sie Farbe (oder ein anderes Produkt) transportieren möchten, benötigen Sie nur dann eine Genehmigung, wenn das Produkt als Gefahrgut eingestuft ist. Wenn Sie Farbe in Tankcontainern transportieren möchten, benötigen Sie unabhängig von der Einstufung eine Genehmigung.
Niederlande: Transport ohne Einschränkungen
In den Niederlanden gibt es keine Vorschriften für Farben und Lacke, die in geschlossenen Behältern (Tankcontainern) transportiert werden. Diese können ohne besondere Genehmigung oder Anmeldung transportiert werden. Es besteht keine Verpflichtung, das Produkt als "Gefahrgut" zu kennzeichnen.
Ausnahmen: Farben und Lacke, die organische Lösungsmittel enthalten
Wenn eine Farbe organische Lösungsmittel enthält, kann sie auch als "gefährlicher Stoff" eingestuft werden. Dies ist der Fall, wenn sie mehr als 0,1 Gewichtsprozent organische Lösungsmittel mit einem Siedepunkt von weniger als 65 Grad Celsius enthält. Hier brauchen Sie eine Genehmigung für den Transport, aber nur in geschlossenen Behältern (Tankcontainer). Die Vorschriften schreiben vor, dass dieses Produkt als "gefährlich" gekennzeichnet werden muss.
Farben und Lacke, die gefährliche Lösungsmittel enthalten, müssen als "gefährliche Güter" gekennzeichnet werden, unabhängig davon, wie sie transportiert werden.
Wenn ein Produkt sowohl gefährliche als auch ungefährliche Lösungsmittel enthält, gelten die strengsten Bestimmungen für den Transport. Transportieren Sie in diesem Fall Farben oder Lacke, die organische Lösungsmittel enthalten, immer in geschlossenen Behältern (Tankcontainer).
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